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Fluggastrechtetag der Universität Wien

Am 28. September 2023 veranstaltet das Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien einen „Fluggastrechtetag“ zur Diskussion aktueller Probleme der Auslegung und Anwendung der „Fluggastrechte-Verordnung“.

Bei der von der Kanzlei Kornfeld Wukoschitz Cernochova unterstützten Veranstaltung, die dem Thema entsprechend in der „Sky-Lounge“ (Oskar Morgenstern-Platz 1, 1090 Wien) stattfindet, sprechen Experten aus Lehre und Praxis und stellen sich im Anschluss der Diskussion. Michael Wukoschitz spricht unter dem Titel „Das Orakel vom Kirchberg-Plateau“ zur jüngsten einschlägigen Rechtsprechung des EuGH.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Anmeldung bis 14. September an sophie.haiden@univie.ac.at.

Das Programm ist hier abrufbar>>.

Online-Konferenz zu jüngsten Entwicklungen im europäischen Reiserecht

Das „International Travel Law Network (ITLN)“, eine Vereinigung auf Reiserecht spezialisierter Rechtsanwälte,  veranstaltete am 27. März 2023 eine Onlie-Konferenz, um jüngste Entwicklungen im Europäischen Reiserecht zu diskutieren.
Die Themen umfassten

  • das Recht zum Rücktritt vom Pauschalreisevertrag im Fall unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände, insbesondere die Relevanz von Reisewarnungen und für einen Rücktritt maßgeblichen Zeitpunkt;
  • die EuGH-Entscheidung zu Preisminderungsansprüchen bei Beeinträchtigungen durch außergewöhnliche Umstände;
  • aktuelle reiserechtliche Rechtsprechung in Malta;
  • den aktuellen Stand der Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie durch die EU-Kommission; und
  • das Rückgriffsrecht des Reiseveranstalters gegenüber den Leistungsträgern.

Die Veranstaltung wurde von mehr als vierzig Teilnehmern verfolgt, darunter Vertreter etlicher Reiseveranstalter. Als österreichischer Vertreter im Panel leitete Michael Wukoschitz die Diskussion zum Rücktrittsrecht. Für die Medienberichterstattung nahm ein Vertreter des Magazins „Travel Weekly“ teil.

Ein Videomitschnitt der Konferenz ist auf YouTube verfügbar.

Ein Fluggast stürzt über die Treppe – und der EuGH ‘verstolpert‘ sich beim Unfallbegriff

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Über Vorlage des LG Korneuburg entschied der EuGH im Urteil C-589/20, dass ein Sturz eines Fluggastes „aus unbestimmtem Grund“ auf einer für den Ausstieg der Fluggäste bereitgestellten mobilen Treppe, der zu einer Verletzung des Fluggastes führt, unter den Begriff „Unfall“ iSv Art 17 des Montrealer Übereinkommens (MÜ) fällt.

In seiner Urteilsbesprechung in TranspR 11-12/2022 legt Michael Wukoschitz die Rechtsprechung nationaler Gerichte diverser (auch außereuropäischer) Gerichte zum Unfallbegriff des MÜ dar, die bisher stets eine von außen kommende Einwirkung auf den Fluggast forderte. Ist der Grund für den Sturz aber „unbestimmt“, fehlt es am Nachweis für eine solche Einwirkung. Obwohl auch der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen auf dieses Erfordernis ausdrücklich hingewiesen hatte, genügt dem EuGH für das Vorliegen eines Unfalls ein „unvorhergesehenes, unbeabsichtigtes, schädigendes Ereignis“ – offenbar unabhängig davon, was dieses ausgelöst hat. Warum der EuGH von jahrzehntelang etablierter Rechtsprechung in den Mitgliedstaaten des MÜ abweicht, erklärt er nicht, und lässt den Rechtsanwender damit eher ratlos zurück.

„Grazer Praxiskommentar“ zum anwaltlichen und notariellen Berufsrecht

Das Berufsrecht ist gerade in den klassischen juristischen Berufen des Rechtsanwalts und des Notars von erheblicher Bedeutung. Der neu erschienene „Grazer Praxiskommentar“ umfasst alle wesentlichen berufsrechtlichen Vorschriften für Rechtsanwälte und Notare. Der im Verlag Österreich erschienene, von Gernot Murko und Bettina Nunner-Krautgasser herausgegebene Kommentar widmet sich unter Berücksichtigung der höchstgerichtlichen Judikatur allen aktuellen Rechtsfragen zur Berufsausübung nach dem BRÄG 2022. Praxisnahe Checklisten sowie Tipps komplettieren das Werk, das in keiner Anwalts- oder Notariatskanzlei fehlen sollte. Petra Cernochova zeichnet dabei (gemeinsam mit Bernhard Fink) für die Kommentierung des Rechtsanwaltsprüfungsgesetzes (RAPG) sowie der §§ 13-16 und 22-23 RL-BA 2015 betreffend Geldgebarung und Honorar bzw. die Übernahme von Substitutionen für in- und ausländische Rechtsanwälte verantwortlich. 

Kommentar erhältlich hier>>

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