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Online-Konferenz zu jüngsten Entwicklungen im europäischen Reiserecht
Das „International Travel Law Network (ITLN)“, eine Vereinigung auf Reiserecht spezialisierter Rechtsanwälte, veranstaltete am 27. März 2023 eine Onlie-Konferenz, um jüngste Entwicklungen im Europäischen Reiserecht zu diskutieren.
Die Themen umfassten
- das Recht zum Rücktritt vom Pauschalreisevertrag im Fall unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände, insbesondere die Relevanz von Reisewarnungen und für einen Rücktritt maßgeblichen Zeitpunkt;
- die EuGH-Entscheidung zu Preisminderungsansprüchen bei Beeinträchtigungen durch außergewöhnliche Umstände;
- aktuelle reiserechtliche Rechtsprechung in Malta;
- den aktuellen Stand der Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie durch die EU-Kommission; und
- das Rückgriffsrecht des Reiseveranstalters gegenüber den Leistungsträgern.
Die Veranstaltung wurde von mehr als vierzig Teilnehmern verfolgt, darunter Vertreter etlicher Reiseveranstalter. Als österreichischer Vertreter im Panel leitete Michael Wukoschitz die Diskussion zum Rücktrittsrecht. Für die Medienberichterstattung nahm ein Vertreter des Magazins „Travel Weekly“ teil.
Ein Videomitschnitt der Konferenz ist auf YouTube verfügbar.
Ein Fluggast stürzt über die Treppe – und der EuGH ‘verstolpert‘ sich beim Unfallbegriff
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Über Vorlage des LG Korneuburg entschied der EuGH im Urteil C-589/20, dass ein Sturz eines Fluggastes „aus unbestimmtem Grund“ auf einer für den Ausstieg der Fluggäste bereitgestellten mobilen Treppe, der zu einer Verletzung des Fluggastes führt, unter den Begriff „Unfall“ iSv Art 17 des Montrealer Übereinkommens (MÜ) fällt.
In seiner Urteilsbesprechung in TranspR 11-12/2022 legt Michael Wukoschitz die Rechtsprechung nationaler Gerichte diverser (auch außereuropäischer) Gerichte zum Unfallbegriff des MÜ dar, die bisher stets eine von außen kommende Einwirkung auf den Fluggast forderte. Ist der Grund für den Sturz aber „unbestimmt“, fehlt es am Nachweis für eine solche Einwirkung. Obwohl auch der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen auf dieses Erfordernis ausdrücklich hingewiesen hatte, genügt dem EuGH für das Vorliegen eines Unfalls ein „unvorhergesehenes, unbeabsichtigtes, schädigendes Ereignis“ – offenbar unabhängig davon, was dieses ausgelöst hat. Warum der EuGH von jahrzehntelang etablierter Rechtsprechung in den Mitgliedstaaten des MÜ abweicht, erklärt er nicht, und lässt den Rechtsanwender damit eher ratlos zurück.
„Grazer Praxiskommentar“ zum anwaltlichen und notariellen Berufsrecht
Das Berufsrecht ist gerade in den klassischen juristischen Berufen des Rechtsanwalts und des Notars von erheblicher Bedeutung. Der neu erschienene „Grazer Praxiskommentar“ umfasst alle wesentlichen berufsrechtlichen Vorschriften für Rechtsanwälte und Notare. Der im Verlag Österreich erschienene, von Gernot Murko und Bettina Nunner-Krautgasser herausgegebene Kommentar widmet sich unter Berücksichtigung der höchstgerichtlichen Judikatur allen aktuellen Rechtsfragen zur Berufsausübung nach dem BRÄG 2022. Praxisnahe Checklisten sowie Tipps komplettieren das Werk, das in keiner Anwalts- oder Notariatskanzlei fehlen sollte. Petra Cernochova zeichnet dabei (gemeinsam mit Bernhard Fink) für die Kommentierung des Rechtsanwaltsprüfungsgesetzes (RAPG) sowie der §§ 13-16 und 22-23 RL-BA 2015 betreffend Geldgebarung und Honorar bzw. die Übernahme von Substitutionen für in- und ausländische Rechtsanwälte verantwortlich.
Kommentar erhältlich hier>>
Advokát Mgr. Michal Vávra in der Habsburgergasse
Advokát Mgr. Michal Vávra, Partner in der Brünner Rechtsanwaltskanzlei Bulinský & Vávra, hat seinen Kanzleisitz als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt zu uns in die Habsburgergasse verlegt, womit sich die schon bisher bestehende kollegiale Zusammenarbeit weiter verstärken wird. Mgr. Vávra ist ua in den Bereichen Handelsrecht, Zivil- und Strafrecht (inkl. Prozessrecht), IPR und Fluggastrechte tätig und seit 2016 Vorstandsmitglied der Karlsbader Juristentage, einer Vereinigung von tschechischen, deutschen, slowakischen und österreichischen Juristen mit Sitz in Prag, die seit 1991 Juristen aus den Teilnehmerländern zu fachlichem Austausch und rechtsvergleichenden Betrachtungen zusammenführt. Mgr. Vávra ist auch einer der Moderatoren der jährlichen Fachkonferenz dieser Vereinigung. Er ist sei 2000 als beeideter Dolmetscher und Übersetzer für die deutsche und tschechische Sprache eingetragen. Aus der verstärkten Kooperation und einer dadurch geschaffenen kollegialen „Achse Wien-Brünn“ ergeben sich für die Mandanten beider Kanzleien Vorteile in der Rechtsberatung und -vertretung, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Wir heißen Michal Vávra herzlich bei uns willkommen!