Als Vorsitzende des AK Berufsaus- und Fortbildung erläutert Petra Cernochova in einem ausführlichen Beitrag im Anwaltsblatt Entstehungsgeschichte, Hintergründe und Grundzüge der neuen, detaillierten Fortbildungsverpflichtung für Rechtsanwälte. Die umfassende Vertretungsbefugnis der Rechtsanwälte macht es notwendig, den Überblick über die Flut an neuen Gesetzen auf nationaler sowie europäischer Ebene zu bewahren und auch die Entwicklung der einschlägigen Rechtsprechung stetig mit zu verfolgen. Die bisher nur ganz allgemein vorgesehene Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte wurde daher nunmehr in den Richtlinien zur Berufsausübung (RL-BA) konkretisiert: Rechtsanwälte sollen innerhalb eines Durchrechnungszeitraum von drei Jahren mindestens 36 Stunden an Fortbildung nachweisen können. Der Beitrag gibt Aufschluss, welche Möglichkeiten dafür bestehen und wie die Fortbildung zu dokumentieren ist. Ergänzend zum Beitrag nimmt Petra Cernochova in einem Interview gemeinsam mit VPräs Dr. Bernhard Fink zu Fragen der neuen Fortbildungsverpflichtung Stellung.